Im Schwanenplatztunnel in Bad Cannstatt gilt stadteinwärts derzeit Tempo 40 statt der gewohnten 50 — nach unserem Kenntnisstand im Zusammenhang mit den Bauarbeiten. Das Problem: Das Schild geht zwischen der Baustellenbeschilderung leicht unter, und der Blitzer im Tunnel arbeitet mit unsichtbarem Infrarotlicht. Viele merken den Fehler erst, wenn die Post kommt.
Jahrelang galt im Tunnel am Schwanenplatz (B14) in beide Richtungen Tempo 50. Aktuell ist stadteinwärts Richtung Stuttgart nur noch Tempo 40 erlaubt — Richtung Bad Cannstatt bleibt es bei 50. Nach allem, was wir wissen, hängt das mit den Bauarbeiten rund um den Leuzeknoten zusammen. Dass dort langsamer gefahren wird, ist nachvollziehbar. Unser Punkt ist ein anderer: Man sieht es kaum. Das 40er-Schild steht zwischen zahlreichen Baustellenschildern, und wer die Strecke seit Jahren mit 50 kennt, fährt aus Gewohnheit weiter — erfasst vom Blitzer im Tunnel, ohne es zu bemerken: kein Blitz, kein rotes Licht, nichts.
Worum es uns ausdrücklich nicht geht: Wir stellen weder die Bauarbeiten noch die Verkehrssicherheit im Tunnel in Frage. Tempo 40 kann während einer Baustelle sachlich richtig und geboten sein. Uns geht es allein darum, dass eine geänderte Regel erkennbar sein muss — sonst bestraft sie Ortskenntnis statt Rücksichtslosigkeit.
Stand: August 2026. Grundlage sind Beobachtungen vor Ort sowie ein Bericht des Radiosenders DIE NEUE 107.7 vom 29.07.2026 mit Aufnahmen der Beschilderung. Der genaue Anlass und die Dauer der Anordnung sind uns nicht amtlich bekannt; die Einordnung als baustellenbedingt ist unsere Einschätzung. Verkehrsrechtliche Anordnungen trifft ausschließlich die zuständige Behörde. Sollte sich die Beschilderung ändern oder eine Angabe unzutreffend sein, korrigieren wir das umgehend — ein Hinweis an die im Impressum genannte Adresse genügt.
Kein Blitz, keine Warnung — und weil die Post Wochen braucht, wiederholt sich der Fehler:
Die gesammelten Unterschriften übergeben wir als Petition dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung Stuttgart (Petitionsrecht, Art. 17 Grundgesetz). Uns geht es um eine sachliche Verbesserung, nicht um einen Vorwurf.
Mit deiner Unterschrift unterstützt du die Bitten an die Stadt Stuttgart. Nach dem Absenden bekommst du eine E-Mail mit einem Bestätigungslink — erst nach dem Klick zählt deine Unterschrift (so stellen wir sicher, dass jede Unterschrift echt ist).
Es ist eine private Unterschriftensammlung auf Grundlage des Petitionsrechts (Art. 17 GG). Jeder hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an Behörden und Volksvertretungen zu wenden. Wir übergeben die gesammelten Unterschriften gebündelt an den Gemeinderat und die Stadtverwaltung Stuttgart. Diese Seite steht in keiner Verbindung zur Stadt Stuttgart oder einer anderen Behörde.
Sie werden verschlüsselt gespeichert und sind zunächst für niemanden öffentlich sichtbar. Beim Hochladen entfernen wir automatisch die Metadaten, insbesondere den GPS-Standort. An die Stadt werden Fotos nicht weitergegeben. Nur wenn du die Erlaubnis-Checkbox angehakt hast und wir das einzelne Bild nach Sichtung ausdrücklich freigeben, kann es auf dieser Seite gezeigt werden. Bilder, auf denen Personen, Kennzeichen oder Aktenzeichen erkennbar sind, geben wir grundsätzlich nicht frei. Du kannst deine Erlaubnis jederzeit formlos widerrufen.
Deine Daten werden auf einem Server in Deutschland gespeichert und ausschließlich für diese Aktion verwendet. Bei der Übergabe an die Stadt werden nur Name, PLZ und Ort weitergegeben — niemals deine E-Mail-Adresse. Details in der Datenschutzerklärung.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob das im Einzelfall Aussicht auf Erfolg hat, kann ausschließlich eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beurteilen — diese Seite bietet keine Rechtsberatung und ruft ausdrücklich nicht dazu auf, Bescheide pauschal anzufechten. Viele Rechtsschutzversicherungen decken Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten ab.
Weder noch. Bauarbeiten sind notwendig, und eine reduzierte Geschwindigkeit kann in ihrem Umfeld sachlich richtig sein. Wir kritisieren ausschließlich die Erkennbarkeit: Eine geänderte Regel an einer seit Jahren gewohnten Strecke muss ins Auge fallen. Steht das Schild zwischen vielen anderen Baustellenschildern und misst zugleich eine Anlage, die man nicht bemerkt, dann kann man seinen Fehler nicht erkennen und wiederholt ihn.
Das ist uns nicht amtlich bekannt. Unsere Einschätzung ist, dass die Anordnung mit den Bauarbeiten zusammenhängt und damit zeitlich befristet sein dürfte. Genau deshalb bitten wir die Stadt um eine kurze öffentliche Information zu Anlass und voraussichtlicher Dauer — das schafft Klarheit für alle.