Im Schwanenplatztunnel in Bad Cannstatt gilt stadteinwärts plötzlich Tempo 40 statt 50 — und der unsichtbare Schwarzlichtblitzer kassiert still und leise. Viele merken es erst, wenn die Briefe im Kasten liegen.
Jahrelang galt im Tunnel am Schwanenplatz (B14) in beide Richtungen Tempo 50. Seit Kurzem ist stadteinwärts Richtung Stuttgart nur noch Tempo 40 erlaubt — Richtung Bad Cannstatt bleibt es bei 50. Wer den Tunnel kennt, fährt aus Gewohnheit 50 und wird vom Schwarzlichtblitzer erfasst, ohne es zu merken: kein Blitz, kein rotes Licht, nichts.
Stand: August 2026. Grundlage: Vor-Ort-Bericht des Radiosenders DIE NEUE 107.7 vom 29.07.2026 (Facebook-Reel mit Aufnahmen der Beschilderung). Sollte sich die Beschilderung ändern oder eine Angabe unzutreffend sein, korrigieren wir sie umgehend — Hinweis genügt an die im Impressum genannte Adresse.
Kein Blitz, keine Warnung — erst Wochen später liegt der Stapel Bescheide im Briefkasten:
Die gesammelten Unterschriften übergeben wir als Petition dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung Stuttgart (Petitionsrecht, Art. 17 Grundgesetz).
Mit deiner Unterschrift unterstützt du die Forderungen an die Stadt Stuttgart. Nach dem Absenden bekommst du eine E-Mail mit einem Bestätigungslink — erst nach dem Klick zählt deine Unterschrift (so stellen wir sicher, dass jede Unterschrift echt ist).
Es ist eine private Unterschriftensammlung auf Grundlage des Petitionsrechts (Art. 17 GG). Jeder hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an Behörden und Volksvertretungen zu wenden. Wir übergeben die gesammelten Unterschriften gebündelt an den Gemeinderat und die Stadtverwaltung Stuttgart.
Deine Daten werden auf einem Server in Deutschland gespeichert und ausschließlich für diese Aktion verwendet. Bei der Übergabe an die Stadt werden nur Name, PLZ und Ort weitergegeben — niemals deine E-Mail-Adresse. Details in der Datenschutzerklärung.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch im Einzelfall Aussicht auf Erfolg hat, kann nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beurteilen — diese Seite bietet keine Rechtsberatung. Viele Rechtsschutzversicherungen decken Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten ab.
Nein. Wenn es nachvollziehbare Gründe für Tempo 40 gibt (z. B. Lärmschutz oder Sicherheit), sollen diese transparent gemacht werden. Uns geht es um die Art der Umsetzung: eine kaum sichtbare Änderung an einer jahrelang gewohnten Strecke, kombiniert mit einem unsichtbaren Blitzer — das empfinden viele als unfair, weil aus Fehlern nicht gelernt werden kann, bevor der nächste folgt.